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Archiv zum Thema 'Vorratsdatenspeicherung'

Der Deutsche Bundestag habe in den letzten 10 Jahren mindestens 21 Mal die Kontrolle und Beobachtung der Menschen verschärft, meldet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Demgegenüber habe das Bundesverfassungsgericht mindestens 12 Mal Überwachungsgesetze oder -maßnahmen als verfassungswidrig aufgehoben. Dies hindere aber die Bundesregierung nicht daran, ihren Kurs unbeirrt fortzusetzen, so der Arbeitskreis: Momentan stünden mindestens 18 weitere Verschärfungen der staatlichen Bürgerüberwachung auf der Agenda.

Vor diesem Hintergrund ruft der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zur Demonstration “Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn!” am Samstag, 11. Oktober 2008, in Berlin auf. Die Demonstration in Berlin ist der deutsche Beitrag zum weltweiten Aktionstag “Freedom not Fear”, an dem erstmals in über 20 Staaten weltweit Proteste gegen die exzessive Überwachung und Informationsansammlung stattfinden werden. Busse zur Demonstration können aus 100 deutschen Städten gebucht werden.


Versteckte Fingerabdrücke im Netz

Jeder hinterlässt individuelle Spuren im Netz. Der “Fingerabdruck-Browser” des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung macht diese digitalen Spuren sichtbar. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung möchte mit dieser Aktion darauf aufmerksam machen, welche Überwachung und Datensammlung im Internet möglich ist und von der Bundesregierung angestrebt wird.

Fingerabdruck-Browser www.open-trace.net


Bundesverfassungsgericht soll Vorratsdatenspeicherung aussetzen

Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist ein Antrag auf einstweilige Aussetzung des Gesetzes zur Vorratsspeicherung aller Verbindungs-, Standort- und Internetzugangsdaten in Deutschland eingereicht worden, meldet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik stellt den Antrag im Namen von über 34.000 Bürgerinnen und Bürgern, die gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde erhoben haben.

Nachdem ein ähnlicher Antrag im März lediglich dazu führte, dass das Bundesverfassungsgericht die Herausgabe auf Vorrat gespeicherter Verbindungsdaten auf schwere Straftaten beschränkte, rechnen sich die Beschwerdeführer diesmal gute Chancen auf eine Aussetzung der Datenspeicherung selbst aus. Als erstes Argument bezieht sich der Antrag auf eine zwischenzeitlich durchgeführte Forsa-Umfrage, derzufolge die Vorratsdatenspeicherung jeden zweiten Bürger davon abhält, in sensiblen Angelegenheiten telefonische Beratung in Anspruch zu nehmen. Zweitens habe auch der Missbrauch von Verbindungsdaten durch die Deutsche Telekom AG gezeigt, dass die schädlichen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung durch bloße Nutzungsbeschränkungen nicht in den Griff zu bekommen seien. “Nur nicht gespeicherte Daten sind sichere Daten”, so der Antrag wörtlich.


Bundesweiter Aktionstag gegen Überwachung

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft am 31. Mai 2008 zum bundesweiten Aktionstag gegen Überwachung mit Handy-Kartenaktion: hunderte Handykarten werden dann verteilt. Motto: Gegen die ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat - “Freiheit statt Angst“. In mehr als 30 Städten - von Aachen bis Ulm, von Hamburg bis Freiburg - werden Demonstrationen, Straßenfeste, Kunstaktionen oder Partys veranstaltet. Auf dem Aktionstag wird der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hunderte von pseudoregistrierten Handykarten kostenlos verteilen - das soll gegen das Ausspionieren der Kommunikationsbeziehungen und Bewegungen schützen. So soll die seit Januar eingeführte Totalprotokollierung der Telefon- und Handynutzung ad absurdum geführt werden. “Der aktuelle Telekom-Skandal zeigt wieder einmal, dass nur nicht vorhandene Daten sichere Daten sind”, erklärt Uwe Schulze vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. “Vor dem Hintergrund dieses Skandals empfehlen wir, nur noch mit Handykarten zu telefonieren, die auf Fantasienamen und -anschriften registriert sind.”

Programm und teilnehmende Städte unter: www.freiheitstattangst.de

Information zum aktuellen Überwachungsskandal bei der Deutschen Telekom: “Aufsichtsrat drängt auf Klärung in wenigen Wochen“, SPIEGEL Online vom 27.05.2008

Petition gegen das geplante BKA-Gesetz: www.bka-petition.de


Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein

Karlsruhe schränkt Vorratsdatenspeicherung ein - Datenschützer
fordern Zypries’ Rücktritt

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die heute verkündete
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die von CDU, CSU und SPD beschlossene verdachtslose Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) durch einstweilige Anordnung einzuschränken. Die Verfassungsrichter entschieden: “In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen.”

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