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Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

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Archiv zum Thema 'Software'

Tipps zum Erwerb gebrauchter Software

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Thomas Feil

Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover stellt mediaoffice.net diesen Artikel über Tricks und Stolpersteine beim Erwerb gebrauchter Software zur Verfügung. Unter www.recht-freundlich.de betreibt der Fachanwalt für Informationstechnologierecht eine eigene Website mit Tipps und News.

von Thomas Feil

Wird man vor die Wahl gestellt, sich zwischen zwei absolut gleichwertigen Produkten zu entscheiden, bei denen allein der Preis erheblich variiert, so wird man selbstverständlich das wesentlich günstigere Angebot wählen. So fällt auch die Entscheidung zwischen gebrauchter und neuer Software oft sehr leicht. Durch den Erwerb der gebrauchten Software kann bis zu 50 Prozent des Preises eingespart werden. Was kann da noch kommen, dass man letztendlich doch die Entscheidung zugunsten der Neuware fällt? Oftmals sind es die rechtlichen Unsicherheiten, die Unternehmen von dieser wirtschaftlich sinnvollen Entscheidung abhalten.

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Vorsicht, Schädlinge

57 Prozent der deutschen PCs sind mit Schadsoftware infiziert. Welche Schädlinge sich auf den Rechnern verstecken und wie PC-Nutzer Barrieren errichten können, hat die Sicherheitsfirma Trend Micro veröffentlicht.

Mehr als die Hälfte der deutschen PCs sind mit gefährlichen Web Threats – Bedrohungssoftware – infiziert, schreibt die Sicherheitsfirma Trend Micro in ihrem “Web Threat Report” (Basis: Die mit dem kostenfreien Service Trend Micro HouseCall auf Indektionen geprüften Systeme – 95.000 im ersten Halbjahr 2007). Zu diesen Bedrohungen gehören neben Viren und Würmern auch Malware in Form von aggressivem Internet Marketing (Grayware) sowie Crimeware, deren Verbreitung eindeutig finanziell motiviert ist.

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Fischen im Trüben – Software billig kaufen

Wer Software billiger einkaufen will, sollte genau hinschauen – rät Cathrin Günzel. Der Artikel erschien im PC Magazin, Ausgabe 5/2007.

Recovery-CD? SB-Version? Nicht für den kommerziellen Gebrauch?” Ratlos sitzt Sebastian Schneider vor seinem Computer. Eigentlich wollte der Versicherungsfachmann im Internet nur ein neues Betriebssystem für sein altes Notebook kaufen und dabei ein bisschen sparen. “Die Preisunterschiede zwischen eBay und meinem Computerschrauber um die Ecke sind zum Teil enorm. Dafür sind die Beschreibungen der angebotenen Produkte teilweise dürftig und manchmal abenteuerlich”, berichtet der Kölner über seine Erfahrungen: “Ein Händler schrieb, er verkaufe eine OEM-Version zu einem Fujitsu-Siemens-Computer, ein Produkt-Key-Aufkleber sei nicht vorhanden, aber die Software laufe auf jedem PC”, so Schneider, “Ein anderer Anbieter bot sehr günstig eine DELL-Recovery-CD an. In der Produktbeschreibung fand sich versteckt der Hinweis, er könne nicht garantieren, dass die Software auf jedem Rechner läuft.” Schließlich kaufte der Kölner Schneider sein Microsoft Windows XP Professional als SB-Version für rund 113 Euro bei einem von Microsoft zertifizierten Händler von “Gebrauchtsoftware”: “Da bezahl ich lieber ein paar Euro mehr als bei eBay, kann aber ruhig schlafen.” weiterlesen »»


Verstand einschalten!

Bei der Jagd nach Software-Schnäppchen lässt so mancher alle Vorsicht fahren. Rechtsanwalt Christian Czirnich aus Zorneding bei München warnt vor Fallstricken. Die Spezialgebiete des 42-jährigen Juristen sind EDV- und Onlinerecht. Cathrin Günzel sprach mit dem Rechtsanwalt, das Interview erschien im Rahmen eines Artikels zum Softwarekauf im PC Magazin, Ausgabe 5/2007.

Rechtsanwalt Christian CzirnichDarf Software “gebraucht” weiterverkauft werden und was muss der Käufer beachten?
Czirnich: Das Weiterverkaufsrecht darf von den Herstellern nicht eingeschränkt werden. Die Hersteller können jedoch bestimmen, dass ihr Produkt vollständig den Eigentümer wechselt – mit allen Dokumenten, die beim Kauf dabei waren, also zum Beispiel Original-CD, Handbuch und Echtheitszertifikat. Und der Verkäufer muss die Software auf seinem Rechner löschen. Wer sich als Käufer da unsicher ist, kann zum Beispiel den Softwarehersteller über den Eigentumsübergang informieren. Nutzt der Verkäufer die Software illegal weiter, hat er dann ein Problem. Bei Software gibt es übrigens keinen gutgläubigen Erwerb von Rechten.

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OEM, Recovery, SB – Was ist das eigentlich?

Wer Software billiger einkaufen will, sollte genau hinschauen – rät Cathrin Günzel. Und wissen, was hinter OEM oder Recovery steckt.

Was ist …

OEM-Version einer Software

(OEM: Original Equipment Manufacturer), wird im Allgemeinen mit Hardware gekoppelt vertrieben und von den Softwareherstellern deshalb verbilligt an PC-Hersteller abgegeben. Lange Zeit tobte ein Streit darüber, ob OEM-Software auch “entbündelt” von der Hardware verkauft werden darf. Im Jahr 2000 entschied der Bundesgerichtshof, dass Softwarehersteller den nicht vertraglich mit ihnen verbundenen Händlern den “entbündelten” Weiterverkauf von OEM-Software nicht untersagen können. Im Handel sind OEM-Versionen einer Software billiger als die regulären Vollpreisprodukte. Die Nutzungsrechte können eingeschränkt sein.

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