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Archiv zum Thema 'Rundfunkgebühr'

GEZ: Doch Rundfunkgebühr für Berufs-PC?

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Das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach hat die Fälligkeit von Rundfunkgebühren für einen beruflich genutzten PC bejaht (Aktenzeichen AN 5 K 08.00348). Damit findet sich dieses Urteil im Widerspruch zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, nach der Inhaber von rein beruflich genutzten PC in Geschäfts- oder Kanzleiräumen keine Rundfunkgebühren an die GEZ entrichten müssten. In beiden Fällen hatten Rechtsanwälte geklagt. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach ist der Auffassung, dass ein Rechtsanwalt, der sonst kein Hörfunk- oder Fernsehgerät bereithält, für seinen internetfähigen PC seit dem 1. Januar 2007 Rundfunkgebühren bezahlen muss. Ein internetfähiger PC sei ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages, heißt es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts Ansbach. Die Neuregelung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages sei nicht verfassungswidrig. Es käme nicht darauf an, warum der Kläger einen internetfähigen PC bereithalte. Ebenso wie bei Vorhandensein eines Hörfunk- oder Fernsehgeräts lasse allein die Möglichkeit, Programme zu empfangen – zulässigerweise – eine Rundfunkgebührenpflicht entstehen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Informationen: Artikel “AbGEZockt” von Dezember 2006, Focus Online zum Ansbacher Urteil: “Gegenurteil zur PC-Abgabe”


AbGEZockt

GEZ: Jetzt müssen alle zahlen – oder vor Gericht ziehen: Für die neue Rundfunkgebühr für Computer müssen vor allem Freiberufler, Selbständige und Gewerbetreibende bluten. (Von Cathrin Günzel, erschienen in PC Magazin 1/2007)

Alexander B. versteht die Welt nicht mehr. Der Kölner Informatiker verzichtet seit Jahren freiwillig auf Fernsehen und Radio. “Die Gebühren-”Fahnder” der GEZ klingelten stets vergebens”, berichtet der 35-Jährige. Bei B. war keine Kohle zu holen. Doch am 19. Oktober erklärten die Ministerpräsidenten der Bundesländer kurzerhand seinen und alle anderen Computer in Deutschland zum “neuartigen” Empfangsgerät für Rundfunkprogramme: “Ab 1. Januar 2007 soll ich für den Rechner 5,52 Euro pro Monat berappen! Dabei habe ich ihn für Arbeit und Weiterbildung angeschafft und nicht zum Radio- oder Fernsehempfang”, empört sich Alexander B., “Bei mir wird abgezockt, obwohl ich kein spezielles Rundfunkempfangsteil besitze. Doch das zählt nicht.” Konsequenz für den Rheinländer: “Ich verkaufe den PC bei eBay und arbeite ab Januar im Internetcafe.”

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