GEZ: Doch Rundfunkgebühr für Berufs-PC?
Cathrin schrieb am Dienstag, 5. August 2008, 09:26
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Das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach hat die Fälligkeit von Rundfunkgebühren für einen beruflich genutzten PC bejaht (Aktenzeichen AN 5 K 08.00348). Damit findet sich dieses Urteil im Widerspruch zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, nach der Inhaber von rein beruflich genutzten PC in Geschäfts- oder Kanzleiräumen keine Rundfunkgebühren an die GEZ entrichten müssten. In beiden Fällen hatten Rechtsanwälte geklagt. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach ist der Auffassung, dass ein Rechtsanwalt, der sonst kein Hörfunk- oder Fernsehgerät bereithält, für seinen internetfähigen PC seit dem 1. Januar 2007 Rundfunkgebühren bezahlen muss. Ein internetfähiger PC sei ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages, heißt es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts Ansbach. Die Neuregelung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages sei nicht verfassungswidrig. Es käme nicht darauf an, warum der Kläger einen internetfähigen PC bereithalte. Ebenso wie bei Vorhandensein eines Hörfunk- oder Fernsehgeräts lasse allein die Möglichkeit, Programme zu empfangen – zulässigerweise – eine Rundfunkgebührenpflicht entstehen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Informationen: Artikel “AbGEZockt” von Dezember 2006, Focus Online zum Ansbacher Urteil: “Gegenurteil zur PC-Abgabe”

