Cathrin schrieb am Montag, 17. März 2008, 12:23
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Tauschen, Kopieren, Kommentieren: Im Web 2.0 gehört das Teilen von Inhalten und Meinungen zum Standard. Doch Unbedarftheit kann teuer werden: Mit einem Klick landet der Surfer vorm Kadi. Artikel von Cathrin Günzel, erschienen im PC Magazin und seit 11.3.2008 online verfügbar.
Nackte Haut, lüsterne Leiber für lau: Klick, und schon startet der Download des Erotikstreifens. Die Rechnung für den sündigen Spaß vorm Bildschirm kommt später: “Meist sind die Empfänger geschockt, wenn der Brief vom Anwalt im Postkasten liegt, mit Abmahnung und Unterlassungserklärung sowie Geldforderung für Anwaltsgebühr und Schadenersatz”, weiß der Hamburger Rechtsanwalt Alexander Wachs. “Außerdem ist Porno ja auch noch peinlich.” Während Geldforderungen der Musikindustrie für unbelehrbare Filesharer inzwischen schon fast zum Alltag gehören, schlägt nun auch noch die Erotikbranche erbarmungslos zu. Dreistellig soll die Zahl der Betroffenen sein, Tendenz steigend. 70 bis 80 Prozent zahlen sofort. Rechnungen ab 250 Euro aufwärts sind die Regel, doch auch hier gehen die Forderungen nach oben: “So manche Kanzlei wird gierig, verlangt inzwischen 700 Euro und mehr. Der Preis steigt, ebenso die Zahl der Betroffenen”, so Wachs. Wer weiterlesen möchte: “Im Visier der Anwälte” auf den PC-Magazin-Webseiten.
Themen: Gerichtsurteile, Internet, Online-Recht, Recht
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Cathrin schrieb am Mittwoch, 27. Februar 2008, 18:51
Die Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zur Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet sind nichtig, erklärte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 27. Februar 2008 (1 BvR 370/07; 1 BvR 595/07). Zugrunde liegt die Verfassungsbeschwerden einer Journalistin, eines Mitglieds des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Partei DIE LINKE und dreier Rechtsanwälte gegen Vorschriften des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen.
Aus der Pressemitteilung des Gerichtes: Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 27. Februar 2008 die Vorschriften zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internet für verfassungswidrig und nichtig erklärt. § 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 2 VSG, der den heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme regelt (“Online-Durchsuchung”), verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und ist nichtig. Die Vorschrift wahrt insbesondere nicht das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Angesichts der Schwere des Eingriffs ist die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Zudem ist der Eingriff grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen. Die vollständige Pressemitteilung sowie das Urteil befinden sich auf der Webseite des Gerichts. “Schäubles Spähpläne – ausgehebelt und zurechtgestutzt”, schreibt SPIEGEL Online.
Themen: Überwachung, Online-Durchsuchung, Recht
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Cathrin schrieb am Mittwoch, 20. Februar 2008, 13:40
Das Verfahren gegen den Diplominformatiker Michael Kubert, der sich aufgrund des umstrittenen “Hackerparagrafen” 202c StGB selbst angezeigt hatte, wurde von der Staatsanwaltschaft Mannheim mit Bescheid vom 13. Februar 2008 eingestellt (siehe auch Artikel “Auf dünnem Eis” von Januar/Februar 2008). In ihrer Begründung bezieht sich die Staatsanwaltschaft auf die Erkenntnisse der mit der Überprüfung beauftragten Kriminalpolizei: Das Programm sei “lediglich zum Zwecke der Tests durch Administratoren geeignet, da dem User die Erreichbarkeit der Systeme, auf denen die Passwörter abgelegt sind und die Länge bzw. Zeichensätze der Passwörter bekannt sein muss. Sollten diese Informationen … unbekannt sein, wird der Nutzen des zur Verfügung gestellten Programms starkt eingeschränkt. Ein Suchlauf hinsichtlich der unbekannten Informationen würde zumindest Tage in Anspruch nehmen.”
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Themen: Computer, Hackerparagraf, Recht
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Cathrin schrieb am Montag, 11. Februar 2008, 08:33

Mit Selbstanzeigen und Verfassungsbeschwerden wollen deutsche Sicherheitsfirmen den umstrittenen “Hackerparagrafen” zähmen. Der Artikel von Cathrin Günzel erschien in PC Magazin 2/2008. Foto: René Marmulla und Jürgen Christ.
Michael Kubert will wissen, ob er nach neuer Rechtsprechung ein Krimineller ist: Der Diplominformatiker und Co-Autor des Buches “IT-Verträge” hat sich bei der Staatsanwaltschaft Mannheim selbst angezeigt. Sein vermeintliches Delikt: Computerverbrechen – nach dem so genannten “Hackerparagrafen” 202c StGB, der seit August 2007 das “Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten” und damit auch Besitz und Weitergabe von Hackertools zu diesem Zweck unter Strafe stellt. Denn Kubert stellt online zwei Sicherheitstools bereit, von denen er glaubt, dass sie “aus Sicht der ‚202c-Falschversteher’ alle Voraussetzungen des § 202c StGB erfüllen müssten”: Einen Passworttester und einen Passwortgenerator.
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Themen: Computer, Hackerparagraf, Recht
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Cathrin schrieb am Donnerstag, 24. Januar 2008, 11:14

Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover stellt mediaoffice.net diesen Artikel über Tricks und Stolpersteine beim Erwerb gebrauchter Software zur Verfügung. Unter www.recht-freundlich.de betreibt der Fachanwalt für Informationstechnologierecht eine eigene Website mit Tipps und News.
von Thomas Feil
Wird man vor die Wahl gestellt, sich zwischen zwei absolut gleichwertigen Produkten zu entscheiden, bei denen allein der Preis erheblich variiert, so wird man selbstverständlich das wesentlich günstigere Angebot wählen. So fällt auch die Entscheidung zwischen gebrauchter und neuer Software oft sehr leicht. Durch den Erwerb der gebrauchten Software kann bis zu 50 Prozent des Preises eingespart werden. Was kann da noch kommen, dass man letztendlich doch die Entscheidung zugunsten der Neuware fällt? Oftmals sind es die rechtlichen Unsicherheiten, die Unternehmen von dieser wirtschaftlich sinnvollen Entscheidung abhalten.
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Themen: Computer, Gebrauchtsoftware, Recht, Software
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jac schrieb am Montag, 10. Dezember 2007, 12:18
Das Landgericht (LG) Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den Medienjournalisten und Grimme-Preisträger Stefan Niggemeier bestätigt. In der Verfügung wird Niggemeier untersagt, in seinem Blog die Äußerung eines Dritten zu verbreiten. weiterlesen »»
Themen: Blogs, Internet, Medien, Recht, Web 2.0
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Cathrin schrieb am Donnerstag, 29. November 2007, 12:13
Böse Erfahrungen mit Internet-Abzockern sammelt die Verbraucherzentrale Brandenburg in einer Online-Umfrage. Kein Wunder, dass die Verbraucherzentralen sich zurzeit verstärkt um die im Web um ihr Geld Geprellten kümmern: Inzwischen endet die Nutzung vermeintlicher Gratisangebote im Internet immer häufiger mit bösen Überraschungen, wie die Verbraucherzentrale Hessen in einer Pressemitteilung schreibt. Innerhalb von nur sechs Wochen hätten 6.658 Betroffene die Fragen der Verbraucherzentralen beantwortet. Der Häfte von ihnen sei ein Abonnement mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren untergeschoben worden, der Rest sollte einmalig für eine Dienstleistung zahlen. Durchschnittlich seien die ahnungslosen Surfer mit Forderungen von 120 Euro konfrontiert worden – und in jedem vierten Fall erwischte es Jugendliche unter 18 Jahren. weiterlesen »»
Themen: Online-Abzocke, Online-Recht, Recht, Web-Fallen
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Sebastian schrieb am Donnerstag, 6. September 2007, 18:12
Ein Kommentar von Sebastian Späthe
Alle, deren Jurastudium schon eine Weile her ist, müssen sich in den letzten Jahren die Augen reiben. Im Hörsaal wurde Verbrauchernähe und Schutz der Schwachen propagiert. Eine Reihe neuerer Entscheidungen sprechen dagegen eine ganz andere Sprache. Hier ein neues Beispiel des Bayerischen Landessozialgerichtes (Az. L 11 AS 4/07), das an Weltfremdheit kaum zu überbieten ist.
Arbeitslosengeld II-Empfängern werden die Sozialleistungen gekürzt, wenn sie ins Krankenhaus müssen. Der Grund: Die Vollverpflegung im Krankenhaus stelle ein Einkommen dar, das zur Minderung der Hilfsbedürftigkeit führt. Die Rechtsanwältin Alexandra Wimmer der Deutschen Anwaltshotline erklärt die krude Logik: Die ihm gereichte Verpflegung (Verpflegungssatz 5,76 Euro täglich) habe sich der Patient durch seine Versicherungsbeiträge zur Krankenversicherung “erkauft”. Und es stehe dem Patienten nach Auffassung des Münchener Sozialgerichts ja frei, diese “geldwerten Sachleistungen” gegen entsprechende Bezahlung an Dritte weiterzugeben – so er einen Abnehmer finde. Sind also Marktplätze für abgestandene Diätkost die Marktlücke, die der Patient leichtfertig und zu Lasten des Staates übersehen hatte?
Vollkommen ad absurdum führt sich die Entscheidung selbst. Das Tagegeld von 10 Euro, das der Patient zahlen muss, wird von den 5,76 Euro nicht abgezogen. In Unterstufen-Naivität gerechnet ergäbe sich daraus eine Einkommensminderung von 4,24 Euro täglich. Doch die Entscheidung Made in Bayern entkräftet auch diesen Zweifel reichlich überlegt und verständlich formuliert. Bei diesen Zuzahlungen handele es sich nämlich um Aufwendungen, die als Kassenbeiträge mit dem Regelsatz bereits abgegolten wären – in Höhe des gesetzlich festgelegten Grenzwertes. Die Richter sahen in diesen Ausgaben ausdrücklich keinen Ausgleich der ersparten häuslichen Aufwendungen, so die Anwaltshotline.
Themen: Arbeitsmarkt, Gerichtsurteile, Hartz IV, Politik, Recht, Soziales
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