Cathrin schrieb am Montag, 17. März 2008, 12:23
Tauschen, Kopieren, Kommentieren: Im Web 2.0 gehört das Teilen von Inhalten und Meinungen zum Standard. Doch Unbedarftheit kann teuer werden: Mit einem Klick landet der Surfer vorm Kadi. Artikel von Cathrin Günzel, erschienen im PC Magazin und seit 11.3.2008 online verfügbar.
Nackte Haut, lüsterne Leiber für lau: Klick, und schon startet der Download des Erotikstreifens. Die Rechnung für den sündigen Spaß vorm Bildschirm kommt später: “Meist sind die Empfänger geschockt, wenn der Brief vom Anwalt im Postkasten liegt, mit Abmahnung und Unterlassungserklärung sowie Geldforderung für Anwaltsgebühr und Schadenersatz”, weiß der Hamburger Rechtsanwalt Alexander Wachs. “Außerdem ist Porno ja auch noch peinlich.” Während Geldforderungen der Musikindustrie für unbelehrbare Filesharer inzwischen schon fast zum Alltag gehören, schlägt nun auch noch die Erotikbranche erbarmungslos zu. Dreistellig soll die Zahl der Betroffenen sein, Tendenz steigend. 70 bis 80 Prozent zahlen sofort. Rechnungen ab 250 Euro aufwärts sind die Regel, doch auch hier gehen die Forderungen nach oben: “So manche Kanzlei wird gierig, verlangt inzwischen 700 Euro und mehr. Der Preis steigt, ebenso die Zahl der Betroffenen”, so Wachs. Wer weiterlesen möchte: “Im Visier der Anwälte” auf den PC-Magazin-Webseiten.
Themen: Gerichtsurteile, Internet, Online-Recht, Recht
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Cathrin schrieb am Donnerstag, 29. November 2007, 12:13
Böse Erfahrungen mit Internet-Abzockern sammelt die Verbraucherzentrale Brandenburg in einer Online-Umfrage. Kein Wunder, dass die Verbraucherzentralen sich zurzeit verstärkt um die im Web um ihr Geld Geprellten kümmern: Inzwischen endet die Nutzung vermeintlicher Gratisangebote im Internet immer häufiger mit bösen Überraschungen, wie die Verbraucherzentrale Hessen in einer Pressemitteilung schreibt. Innerhalb von nur sechs Wochen hätten 6.658 Betroffene die Fragen der Verbraucherzentralen beantwortet. Der Häfte von ihnen sei ein Abonnement mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren untergeschoben worden, der Rest sollte einmalig für eine Dienstleistung zahlen. Durchschnittlich seien die ahnungslosen Surfer mit Forderungen von 120 Euro konfrontiert worden - und in jedem vierten Fall erwischte es Jugendliche unter 18 Jahren. weiterlesen »»
Themen: Online-Abzocke, Online-Recht, Recht, Web-Fallen
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Cathrin schrieb am Samstag, 24. März 2007, 19:36
Wie dubiose Online-Anbieter Kinder und Jugendliche mit vermeintlichen Gratis-Angeboten in die Web-Falle locken - und warum Sie nicht zahlen sollten, wenn die Rechnung kommt. Artikel von Cathrin Günzel und Sebastian Späthe, erschienen in FOCUS Schule 2/2007.
“Downloaden bis der Arzt kommt” lockt die Webseite. Nur ein kleines Web-Formular trennt Markus* von den begehrten Spielen für seine neue Playstation. In freudiger Erwartung tippt der 14-Jährige Name und Adresse ein. Doch beim Geburtsdatum stockt er. Sein Geburtsjahr 1992 fehlt im Auswahlmenü des Anbieters - es geht erst bei 1988 los. Also klickt er darauf - und ist damit nach der Logik des Online-Portals blitzschnell 18 geworden. Rasch akzeptiert der Realschüler noch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen - natürlich ohne sie zu lesen, wie viele Internet-Nutzer. Den Zugangscode per E-Mail bestätigt Markus noch mit einem weiteren Klick. Jetzt kann’s losgehen! Los geht’s tatsächlich, aber nach hinten. Unwissentlich hat Markus ein Abo abgeschlossen, 7 Euro im Monat, 84 Euro jährlich, mit zwei Jahren Laufzeit und im Voraus zu zahlen. “Der Anbieter drohte mit strafrechtlicher Verfolgung. Und Markus hatte sich ja als volljährig ausgegeben”, erinnert sich seine Mutter Angelika Hensen*, sie zahlte und zog entsetzt die Playstation ein.
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