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Archiv zum Thema 'Hackerparagraf'

Hackerparagraf: Verfahren eingestellt

Das Verfahren gegen den Diplominformatiker Michael Kubert, der sich aufgrund des umstrittenen “Hackerparagrafen” 202c StGB selbst angezeigt hatte, wurde von der Staatsanwaltschaft Mannheim mit Bescheid vom 13. Februar 2008 eingestellt (siehe auch Artikel “Auf dünnem Eis” von Januar/Februar 2008). In ihrer Begründung bezieht sich die Staatsanwaltschaft auf die Erkenntnisse der mit der Überprüfung beauftragten Kriminalpolizei: Das Programm sei “lediglich zum Zwecke der Tests durch Administratoren geeignet, da dem User die Erreichbarkeit der Systeme, auf denen die Passwörter abgelegt sind und die Länge bzw. Zeichensätze der Passwörter bekannt sein muss. Sollten diese Informationen … unbekannt sein, wird der Nutzen des zur Verfügung gestellten Programms starkt eingeschränkt. Ein Suchlauf hinsichtlich der unbekannten Informationen würde zumindest Tage in Anspruch nehmen.”

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Auf dünnem Eis

Foto: René Marmulla, Jürgen Christ

Mit Selbstanzeigen und Verfassungsbeschwerden wollen deutsche Sicherheitsfirmen den umstrittenen “Hackerparagrafen” zähmen. Der Artikel von Cathrin Günzel erschien in PC Magazin 2/2008. Foto: René Marmulla und Jürgen Christ.

Michael Kubert will wissen, ob er nach neuer Rechtsprechung ein Krimineller ist: Der Diplominformatiker und Co-Autor des Buches “IT-Verträge” hat sich bei der Staatsanwaltschaft Mannheim selbst angezeigt. Sein vermeintliches Delikt: Computerverbrechen - nach dem so genannten “Hackerparagrafen” 202c StGB, der seit August 2007 das “Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten” und damit auch Besitz und Weitergabe von Hackertools zu diesem Zweck unter Strafe stellt. Denn Kubert stellt online zwei Sicherheitstools bereit, von denen er glaubt, dass sie “aus Sicht der ‚202c-Falschversteher’ alle Voraussetzungen des § 202c StGB erfüllen müssten”: Einen Passworttester und einen Passwortgenerator.

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