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Archiv zum Thema 'Computer'

Hackerparagraf: Verfahren eingestellt

Das Verfahren gegen den Diplominformatiker Michael Kubert, der sich aufgrund des umstrittenen “Hackerparagrafen” 202c StGB selbst angezeigt hatte, wurde von der Staatsanwaltschaft Mannheim mit Bescheid vom 13. Februar 2008 eingestellt (siehe auch Artikel “Auf dünnem Eis” von Januar/Februar 2008). In ihrer Begründung bezieht sich die Staatsanwaltschaft auf die Erkenntnisse der mit der Überprüfung beauftragten Kriminalpolizei: Das Programm sei “lediglich zum Zwecke der Tests durch Administratoren geeignet, da dem User die Erreichbarkeit der Systeme, auf denen die Passwörter abgelegt sind und die Länge bzw. Zeichensätze der Passwörter bekannt sein muss. Sollten diese Informationen … unbekannt sein, wird der Nutzen des zur Verfügung gestellten Programms starkt eingeschränkt. Ein Suchlauf hinsichtlich der unbekannten Informationen würde zumindest Tage in Anspruch nehmen.”

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Auf dünnem Eis

Foto: René Marmulla, Jürgen Christ

Mit Selbstanzeigen und Verfassungsbeschwerden wollen deutsche Sicherheitsfirmen den umstrittenen “Hackerparagrafen” zähmen. Der Artikel von Cathrin Günzel erschien in PC Magazin 2/2008. Foto: René Marmulla und Jürgen Christ.

Michael Kubert will wissen, ob er nach neuer Rechtsprechung ein Krimineller ist: Der Diplominformatiker und Co-Autor des Buches “IT-Verträge” hat sich bei der Staatsanwaltschaft Mannheim selbst angezeigt. Sein vermeintliches Delikt: Computerverbrechen - nach dem so genannten “Hackerparagrafen” 202c StGB, der seit August 2007 das “Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten” und damit auch Besitz und Weitergabe von Hackertools zu diesem Zweck unter Strafe stellt. Denn Kubert stellt online zwei Sicherheitstools bereit, von denen er glaubt, dass sie “aus Sicht der ‚202c-Falschversteher’ alle Voraussetzungen des § 202c StGB erfüllen müssten”: Einen Passworttester und einen Passwortgenerator.

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Tipps zum Erwerb gebrauchter Software

Thomas Feil

Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover stellt mediaoffice.net diesen Artikel über Tricks und Stolpersteine beim Erwerb gebrauchter Software zur Verfügung. Unter www.recht-freundlich.de betreibt der Fachanwalt für Informationstechnologierecht eine eigene Website mit Tipps und News.

von Thomas Feil

Wird man vor die Wahl gestellt, sich zwischen zwei absolut gleichwertigen Produkten zu entscheiden, bei denen allein der Preis erheblich variiert, so wird man selbstverständlich das wesentlich günstigere Angebot wählen. So fällt auch die Entscheidung zwischen gebrauchter und neuer Software oft sehr leicht. Durch den Erwerb der gebrauchten Software kann bis zu 50 Prozent des Preises eingespart werden. Was kann da noch kommen, dass man letztendlich doch die Entscheidung zugunsten der Neuware fällt? Oftmals sind es die rechtlichen Unsicherheiten, die Unternehmen von dieser wirtschaftlich sinnvollen Entscheidung abhalten.

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Prozessorpower gegen Krebs

Konsolen für die Medizin: Für Forscher ist die Playstation 3 keine Spielmaschine, sondern ein leistungsfähiges Analysegerät im Laboreinsatz. Ihre Prozessoren helfen bei der Krebsdiagnose. Artikel von Cathrin Günzel, erschien bereits 2007 bei FOCUS Online.

Tim Conrad spielt an der Playstation nicht um schnelle Siege oder die Pole Position im Autorennen, tritt auch nicht gegen fiese Gegner an: Der Berliner Bioinformatiker kämpft mit der Konsolenpower gegen Prostata-, Hoden- und Bauchspeicheldrüsenkrebs. Aus den Blutdaten von Patienten der Berliner Charité und des Leipziger Universitätsklinikums errechnet er die Wahrscheinlichkeit einer Krebserkrankung. “Herkömmliche Computer benötigen zwei bis drei Stunden für die Untersuchung eines Datensatzes - viel zu lang!”, so der Wissenschaftler vom Forschungszentrum MATHEON der Deutschen Forschungsgemeinschaft an der Freien Universität Berlin. Die Playstation braucht dafür nur noch 20 Minuten.

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Fischen im Trüben - Software billig kaufen

Wer Software billiger einkaufen will, sollte genau hinschauen - rät Cathrin Günzel. Der Artikel erschien im PC Magazin, Ausgabe 5/2007.

Recovery-CD? SB-Version? Nicht für den kommerziellen Gebrauch?” Ratlos sitzt Sebastian Schneider vor seinem Computer. Eigentlich wollte der Versicherungsfachmann im Internet nur ein neues Betriebssystem für sein altes Notebook kaufen und dabei ein bisschen sparen. “Die Preisunterschiede zwischen eBay und meinem Computerschrauber um die Ecke sind zum Teil enorm. Dafür sind die Beschreibungen der angebotenen Produkte teilweise dürftig und manchmal abenteuerlich”, berichtet der Kölner über seine Erfahrungen: “Ein Händler schrieb, er verkaufe eine OEM-Version zu einem Fujitsu-Siemens-Computer, ein Produkt-Key-Aufkleber sei nicht vorhanden, aber die Software laufe auf jedem PC”, so Schneider, “Ein anderer Anbieter bot sehr günstig eine DELL-Recovery-CD an. In der Produktbeschreibung fand sich versteckt der Hinweis, er könne nicht garantieren, dass die Software auf jedem Rechner läuft.” Schließlich kaufte der Kölner Schneider sein Microsoft Windows XP Professional als SB-Version für rund 113 Euro bei einem von Microsoft zertifizierten Händler von “Gebrauchtsoftware”: “Da bezahl ich lieber ein paar Euro mehr als bei eBay, kann aber ruhig schlafen.” weiterlesen »»


Verstand einschalten!

Bei der Jagd nach Software-Schnäppchen lässt so mancher alle Vorsicht fahren. Rechtsanwalt Christian Czirnich aus Zorneding bei München warnt vor Fallstricken. Die Spezialgebiete des 42-jährigen Juristen sind EDV- und Onlinerecht. Cathrin Günzel sprach mit dem Rechtsanwalt, das Interview erschien im Rahmen eines Artikels zum Softwarekauf im PC Magazin, Ausgabe 5/2007.

Rechtsanwalt Christian CzirnichDarf Software “gebraucht” weiterverkauft werden und was muss der Käufer beachten?
Czirnich: Das Weiterverkaufsrecht darf von den Herstellern nicht eingeschränkt werden. Die Hersteller können jedoch bestimmen, dass ihr Produkt vollständig den Eigentümer wechselt - mit allen Dokumenten, die beim Kauf dabei waren, also zum Beispiel Original-CD, Handbuch und Echtheitszertifikat. Und der Verkäufer muss die Software auf seinem Rechner löschen. Wer sich als Käufer da unsicher ist, kann zum Beispiel den Softwarehersteller über den Eigentumsübergang informieren. Nutzt der Verkäufer die Software illegal weiter, hat er dann ein Problem. Bei Software gibt es übrigens keinen gutgläubigen Erwerb von Rechten.

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OEM, Recovery, SB - Was ist das eigentlich?

Wer Software billiger einkaufen will, sollte genau hinschauen - rät Cathrin Günzel. Und wissen, was hinter OEM oder Recovery steckt.

Was ist …

OEM-Version einer Software

(OEM: Original Equipment Manufacturer), wird im Allgemeinen mit Hardware gekoppelt vertrieben und von den Softwareherstellern deshalb verbilligt an PC-Hersteller abgegeben. Lange Zeit tobte ein Streit darüber, ob OEM-Software auch “entbündelt” von der Hardware verkauft werden darf. Im Jahr 2000 entschied der Bundesgerichtshof, dass Softwarehersteller den nicht vertraglich mit ihnen verbundenen Händlern den “entbündelten” Weiterverkauf von OEM-Software nicht untersagen können. Im Handel sind OEM-Versionen einer Software billiger als die regulären Vollpreisprodukte. Die Nutzungsrechte können eingeschränkt sein.

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Keine Steckdosen, keine Computer

Neue Medien sind die Basis guter Schulbildung, doch in deutschen Klassenräumen mangelt es nach wie vor an Computern und Internetanschlüssen. Veröffentlicht von Cathrin Günzel in FOCUS Online am 5. März 2007.

Was Hänschen nicht lernt, verbaut dem Hans die Karriere: Wer heute die Schule ohne Computer- und Internetkenntnisse verlässt, hat kaum Chancen auf einen guten Ausbildungsplatz und Erfolg im Beruf. Doch in vielen deutschen Klassenzimmern fehlt es sogar an den nötigen Steckdosen, um Computer und Bildschirme überhaupt anzuschließen. Vom Internetzugang ganz zu schweigen. Ausstattungsdefizite über alle Schulformen hinweg fand die “Bildungsstudie Deutschland 2007″ von FOCUS und Microsoft, die am Dienstag auf dem 3. FOCUS-SCHULE Bildungsgipfel in Berlin vorgestellt wird: Nur 56 Prozent der befragten Lehrer an Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien berichten laut Studie, dass in ihren Schulen ausreichend Räume mit genügend Steckdosen für den Computereinsatz vorhanden sind. Und nur 46 Prozent finden in ihrem Schulgebäude genug Zimmer mit entsprechenden Internetanschlüssen vor. Finster schaut es auch bei der Hardware-Ausrüstung aus: Lediglich 55 Prozent der Pädagogen glauben, dass genug Rechner samt zugehörigem Equipment im Computerraum ihrer Schule stehen. Für die Klassenzimmer bestätigen dies sogar nur 17 Prozent. Mit genug Software für fachbezogene Programme ist eine Minderheit von 32 Prozent ausgestattet.

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