jac schrieb am Freitag, 14. September 2007, 23:03
Ein Kommentar von Jürgen Christ
In einem Drittel aller ostdeutschen Betriebe besteht inzwischen mehr als die Hälfte der Belegschaft aus staatlich zugeteilten 1-Euro-Jobbern.
Nach einer aktuellen Untersuchung des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung arbeiten in einem Drittel aller ostdeutschen Betriebe mehr als die Hälfte der Belegschaft als 1-Euro-Jobber. Sie werden von einer Behörde gezwungen, für 1 Euro je Stunde zu arbeiten - zusätzlich zum “Hartz-IV-Satz” - darunter zahlreiche hochqualifizierte Fachkräfte. Einige Arbeitslose machen dies freiwillig, in der Hoffnung, so wieder einen festen Job zu finden. Doch diese Hoffnung trügt zumeist. Wer jedoch die Zwangsmaßnahme verweigert, erhält keine staatliche Unterstützung mehr bzw. muss erhebliche Kürzungen der finanziellen Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhaltes in Kauf nehmen.

“Blühende Landschaften”, Foto von Jürgen Christ
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Themen: Arbeitsmarkt, Hartz IV, Politik, Wirtschaft
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Sebastian schrieb am Donnerstag, 6. September 2007, 18:12
Ein Kommentar von Sebastian Späthe
Alle, deren Jurastudium schon eine Weile her ist, müssen sich in den letzten Jahren die Augen reiben. Im Hörsaal wurde Verbrauchernähe und Schutz der Schwachen propagiert. Eine Reihe neuerer Entscheidungen sprechen dagegen eine ganz andere Sprache. Hier ein neues Beispiel des Bayerischen Landessozialgerichtes (Az. L 11 AS 4/07), das an Weltfremdheit kaum zu überbieten ist.
Arbeitslosengeld II-Empfängern werden die Sozialleistungen gekürzt, wenn sie ins Krankenhaus müssen. Der Grund: Die Vollverpflegung im Krankenhaus stelle ein Einkommen dar, das zur Minderung der Hilfsbedürftigkeit führt. Die Rechtsanwältin Alexandra Wimmer der Deutschen Anwaltshotline erklärt die krude Logik: Die ihm gereichte Verpflegung (Verpflegungssatz 5,76 Euro täglich) habe sich der Patient durch seine Versicherungsbeiträge zur Krankenversicherung “erkauft”. Und es stehe dem Patienten nach Auffassung des Münchener Sozialgerichts ja frei, diese “geldwerten Sachleistungen” gegen entsprechende Bezahlung an Dritte weiterzugeben - so er einen Abnehmer finde. Sind also Marktplätze für abgestandene Diätkost die Marktlücke, die der Patient leichtfertig und zu Lasten des Staates übersehen hatte?
Vollkommen ad absurdum führt sich die Entscheidung selbst. Das Tagegeld von 10 Euro, das der Patient zahlen muss, wird von den 5,76 Euro nicht abgezogen. In Unterstufen-Naivität gerechnet ergäbe sich daraus eine Einkommensminderung von 4,24 Euro täglich. Doch die Entscheidung Made in Bayern entkräftet auch diesen Zweifel reichlich überlegt und verständlich formuliert. Bei diesen Zuzahlungen handele es sich nämlich um Aufwendungen, die als Kassenbeiträge mit dem Regelsatz bereits abgegolten wären - in Höhe des gesetzlich festgelegten Grenzwertes. Die Richter sahen in diesen Ausgaben ausdrücklich keinen Ausgleich der ersparten häuslichen Aufwendungen, so die Anwaltshotline.
Themen: Arbeitsmarkt, Gerichtsurteile, Hartz IV, Politik, Recht, Soziales
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