jac schrieb am Donnerstag, 1. Juni 2006, 20:29
Die ‘kleine Liebesfibel’ ist ein kostenfreier Praxisratgeber für gesunde Liebe und zufriedene Partnerschaft im Romantik- und Medienzeitalter. Herausgeber Jürgen Christ und die Autoren wie Cathrin Günzel sowie zahlreiche Psychologen hinterfragen zudem einige Legenden…
Mit vielen Beispielen sowie Anregungen für alle Phasen einer Beziehung - vom ersten Flirt bis zur möglichen Trennung. Nicht nur für Singles und Liebende der Internet-Generation ab 30…
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Themen: Gesundheit, Liebesfibel, Paarbeziehung, Psychologie
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jac schrieb am Montag, 3. März 1997, 17:58
Namhafte Unterzeichner gewonnen
Recht auf Privatsphäre: Gegen das Bonner Kryptogesetz
Die Charta der Informations- und Kommunikationsfreiheit („Wartburg Charta“) hat bisher zahlreiche namhafte Unterzeichner gewonnen, unter anderem den ehemaligen Direktor von Peacenet und APC-Mitgründer Professor Howard Frederick sowie Geert Lovink, der zu den Vätern der „De Digitale Stad Amsterdam“ gehört, und den Solinger Kommunikationsforscher Professor Jörg Becker.
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Themen: Datenschutz, E-Democracy, Internet, Online Magna Charta, Politik
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jac schrieb am Dienstag, 7. Januar 1997, 16:42
Der ‘Tagesspiegel - Berlin’ schreibt zur Charta:
Elf Wissenschaftler, Unternehmer, Politiker und Multimedia-Experten haben am zurückliegenden Sonnabend auf der Wartburg in Eisenach eine “Charta der Informations- und Kommunikationsfreiheit” verabschiedet, mit der sie Rechte der Internet- und Computernetzbenutzer einfordern. In dem Text lehnen sie staatliche Bevormundung und jegliche Zensur im Internet und in kommerziellen Computernetzen ab.
Die Menschenwürde, die Menschenrechte und die Freiheit der anderen Netzbenutzer sollten auf dem Weg der freiwilligen kollektiven Selbstkontrolle geschützt werden, heißt es in der Charta. Notfalls sollten diese Werte von einer Netzgerichtsbarkeit, unabhängigen internationalen Instanzen, mit abgestuften, rechtsstaatlichen Sanktionen durchgesetzt werden. Zu den Unterzeichnern gehört unter anderen der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss sowie Otfrid Weiss, Ministerialrat in der Sächsischen Staatsregierung.
Im Anschluß an die Anfänge der liberalen Tradition auf dem Wartburgfest von 1817 streben die Initiatoren der Online Magna Charta eine breite öffentliche Diskussion über die gesetzliche Regelung der Internet-Nutzung an. Die neuen Möglichkeiten der Information und Kommunikation müßten zudem vor staatlichen Zensurversuchen bewahrt werden - das Internet könne sich selbst kontrollieren. “Wir sind das Netz!” - mit diesen Worten schließt die aus zehn Punkten bestehende Charta, deren Initiatoren zumeist aus Sachsen und Thüringen kommen.
Im Anschluß an die Unterzeichnung am 4. Januar auf der Wartburg erläuterte Mitunterzeichner Jürgen Christ die Aktion während einer Online-Konferenz. Als Vorbild nannte er neben der Wartburgtradition die Internet-Kampagne gegen das US-Gesetz zum Verbot von sexuellen Darstellungen im Internet (CDA), das per einstweiliger Verfügung gestoppt wurde. Der Abgeordnete Tauss werde die Charta im Bundestag verteilen, erklärte Christ. Das Parlament stimmt demnächst über ein Multimediagesetz ab, das erstmals Rahmenbestimmungen für die Nutzung von Computernetzen enthält.
Bis zur CeBIT im März will die Initiative auf der Grundlage der bis dahin erfolgten Diskussion eine zweite Version der Charta erstellen, die den Messebesuchern zur Unterzeichnung vorgelegt werden soll.
Themen: Datenschutz, E-Democracy, Internet, Online Magna Charta, Politik
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jac schrieb am Montag, 6. Januar 1997, 16:26
Leipzig/Eisenach - Die erste Version der Online Magna Charta wurde am 4. Januar 1997 auf der Wartburg in Eisenach unterzeichnet. An das historische Wartburgfest vom 17./18. Oktober 1817 anknüpfend, fordert die Charta in ihren zehn Punkten unter anderem Redefreiheit und Zensurverbot bei Online-Diensten und in offenen Netzen. Außerdem werden darin die Achtung und der Schutz der Menschenwürde, sowie die Unverletzlichkeit und weltweite Erreichbarkeit einer Mailbox für elektronische Post (E-Mail) als ein Teilhaberrecht am Netz postuliert, das mit dem Schutz der Privatwohnung vergleichbar ist.
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