Urteil: Keine GEZ-Gebühr für Internet-PC
jac schrieb am Dienstag, 7. Oktober 2008, 16:22
Ein Münsteraner Student muss für seinen Internet-PC keine GEZ-Gebühr entrichten. Er dürfe nicht allein deshalb zu Rundfunkgebühren herangezogen werden, weil er einen internetfähigen Computer besitzt, mit dem man etwa auch Hörfunkprogramme empfangen kann. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Münster entschieden und damit - erstmals in NRW - einen entsprechenden Gebührenbescheid des WDR Köln aufgehoben. - Az.: 7 K 1473/07.
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Was ist, wenn ich einen internetfähigen Kühlschrank besitze?
Oder wenn ich mir das neue SonyEricson Handy kaufen will, bei dem dann leider WLan integriert ist?
Da belastet der Staat dann bestimmte Handies mit der Rundfunksteuer.