Bundesverfassungsgericht soll Vorratsdatenspeicherung aussetzen
Cathrin schrieb am Dienstag, 19. August 2008, 08:51
Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist ein Antrag auf einstweilige Aussetzung des Gesetzes zur Vorratsspeicherung aller Verbindungs-, Standort- und Internetzugangsdaten in Deutschland eingereicht worden, meldet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik stellt den Antrag im Namen von über 34.000 Bürgerinnen und Bürgern, die gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde erhoben haben.
Nachdem ein ähnlicher Antrag im März lediglich dazu führte, dass das Bundesverfassungsgericht die Herausgabe auf Vorrat gespeicherter Verbindungsdaten auf schwere Straftaten beschränkte, rechnen sich die Beschwerdeführer diesmal gute Chancen auf eine Aussetzung der Datenspeicherung selbst aus. Als erstes Argument bezieht sich der Antrag auf eine zwischenzeitlich durchgeführte Forsa-Umfrage, derzufolge die Vorratsdatenspeicherung jeden zweiten Bürger davon abhält, in sensiblen Angelegenheiten telefonische Beratung in Anspruch zu nehmen. Zweitens habe auch der Missbrauch von Verbindungsdaten durch die Deutsche Telekom AG gezeigt, dass die schädlichen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung durch bloße Nutzungsbeschränkungen nicht in den Griff zu bekommen seien. “Nur nicht gespeicherte Daten sind sichere Daten”, so der Antrag wörtlich.

