Berufliche Nutzung: Keine GEZ-Gebühren für PC
jac schrieb am Mittwoch, 30. Juli 2008, 13:16
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Koblenz müssen Inhaber von rein beruflich genutzten PC in Geschäfts- oder Kanzleiräumen keine Rundfunkgebühren an die GEZ entrichten. Die Richter waren der Auffassung, dass ein Computer auch dann kein Radio sei, wenn ein Internet-Breitbandanschluss vorhanden sei. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der die Rundfunkgebühr für seinen Kanzlei-PC als verfassungswidrig betrachtete.
Aktenzeichen: 1 K 496/08.KO
Quelle: Spiegel-Online


Hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Koblenz zum Urteil (URL zugegeben etwas umständlich):
http://cms.justiz.rlp.de/justiz/sub/a6f/a6f4038a-fafd-6b11-33e2-dc6169740b3c,,,fff70d73-d8a9-51fc-889b-3bb63b81ce4a.htm
[…] PC bejaht (Aktenzeichen AN 5 K 08.00348). Damit findet sich dieses Urteil im Widerspruch zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, nach der Inhaber von rein beruflich genutzten PC in […]