Porno-Downloads: Im Visier der Anwälte
Cathrin schrieb am Montag, 17. März 2008, 12:23
Tauschen, Kopieren, Kommentieren: Im Web 2.0 gehört das Teilen von Inhalten und Meinungen zum Standard. Doch Unbedarftheit kann teuer werden: Mit einem Klick landet der Surfer vorm Kadi. Artikel von Cathrin Günzel, erschienen im PC Magazin und seit 11.3.2008 online verfügbar.
Nackte Haut, lüsterne Leiber für lau: Klick, und schon startet der Download des Erotikstreifens. Die Rechnung für den sündigen Spaß vorm Bildschirm kommt später: “Meist sind die Empfänger geschockt, wenn der Brief vom Anwalt im Postkasten liegt, mit Abmahnung und Unterlassungserklärung sowie Geldforderung für Anwaltsgebühr und Schadenersatz”, weiß der Hamburger Rechtsanwalt Alexander Wachs. “Außerdem ist Porno ja auch noch peinlich.” Während Geldforderungen der Musikindustrie für unbelehrbare Filesharer inzwischen schon fast zum Alltag gehören, schlägt nun auch noch die Erotikbranche erbarmungslos zu. Dreistellig soll die Zahl der Betroffenen sein, Tendenz steigend. 70 bis 80 Prozent zahlen sofort. Rechnungen ab 250 Euro aufwärts sind die Regel, doch auch hier gehen die Forderungen nach oben: “So manche Kanzlei wird gierig, verlangt inzwischen 700 Euro und mehr. Der Preis steigt, ebenso die Zahl der Betroffenen”, so Wachs. Wer weiterlesen möchte: “Im Visier der Anwälte” auf den PC-Magazin-Webseiten.

