Blogger sollen Leserkommentare vorab kontrollieren
jac schrieb am Montag, 10. Dezember 2007, 12:18
Das Landgericht (LG) Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den Medienjournalisten und Grimme-Preisträger Stefan Niggemeier bestätigt. In der Verfügung wird Niggemeier untersagt, in seinem Blog die Äußerung eines Dritten zu verbreiten.
Hintergrund: Ein Unbekannter hatte am 12. August 2007 um 3.37 Uhr eine rechtswidrige Äußerung als Kommentar unter einen Blog-Beitrag gesetzt, Niggemeier hatte sie am Folgetag entdeckt und bereits um 11.06 Uhr entfernt. Dies genügte dem in der Äußerung angegriffenen Unternehmen allerdings nicht: Es erwirkte eine einstweilige Verfügung, die es Niggemeier untersagt, die Äußerung auch nur eine weitere Sekunde zu veröffentlichen.
vollständige Meldung bei Heise online

