Bundesinnenminister: Antworten zur Online-Durchsuchung
Cathrin schrieb am Dienstag, 20. November 2007, 11:23
“Wird bei der geplanten Online-Durchsuchung der Datenschutz genügend berücksichtigt?” - Das Bundesministerium des Innern BMI beantwortet online acht Fragen zur umstrittenen Online-Durchsuchung: Die Online-Durchsuchung diene “ausschließlich dazu, Terroristen zu bekämpfen und ihre Anschlags-Pläne zu entdecken”, schreiben die Ministerialbeamten unter anderem. “Außerdem sind Vorgaben für die Kennzeichnung der Daten, für die Verwendung der Daten und Pflichten zum Löschen der Daten vorgesehen. So ist die Online-Durchsuchung auf höchstens drei Monate zu befristen.”
Zudem werde die Ermittlungs-Software “nicht zu einer Beeinträchtigung der auf dem betroffenen Rechner installierten Sicherheitssoftware führen. Dritten wird somit ein Eindringen in den Rechner durch den Einsatz der Software nicht erleichtert werden.” Außerdem heißt es in der Stellungnahme des BMI: “Auf Grund der rechtlichen und technischen Voraussetzungen, die für die erfolgreiche Durchführung der Maßnahme gegeben sein müssen, wird es nur zu einer geringen Zahl solcher Maßnahmen kommen. Die gewonnenen Daten werden dabei ggfs. unter Zuhilfenahme technischer Auswertungs-Instrumente (sog. ‘Tools’) vorselektiert,…”
Weitere Informationen:
Die acht Fragen und Antworten lassen sich komplett auf den BMI-Webseiten nachlesen.

