Fischen im Trüben - Software billig kaufen
Cathrin schrieb am Samstag, 21. April 2007, 10:37
Wer Software billiger einkaufen will, sollte genau hinschauen - rät Cathrin Günzel. Der Artikel erschien im PC Magazin, Ausgabe 5/2007.
“Recovery-CD? SB-Version? Nicht für den kommerziellen Gebrauch?” Ratlos sitzt Sebastian Schneider vor seinem Computer. Eigentlich wollte der Versicherungsfachmann im Internet nur ein neues Betriebssystem für sein altes Notebook kaufen und dabei ein bisschen sparen. “Die Preisunterschiede zwischen eBay und meinem Computerschrauber um die Ecke sind zum Teil enorm. Dafür sind die Beschreibungen der angebotenen Produkte teilweise dürftig und manchmal abenteuerlich”, berichtet der Kölner über seine Erfahrungen: “Ein Händler schrieb, er verkaufe eine OEM-Version zu einem Fujitsu-Siemens-Computer, ein Produkt-Key-Aufkleber sei nicht vorhanden, aber die Software laufe auf jedem PC”, so Schneider, “Ein anderer Anbieter bot sehr günstig eine DELL-Recovery-CD an. In der Produktbeschreibung fand sich versteckt der Hinweis, er könne nicht garantieren, dass die Software auf jedem Rechner läuft.” Schließlich kaufte der Kölner Schneider sein Microsoft Windows XP Professional als SB-Version für rund 113 Euro bei einem von Microsoft zertifizierten Händler von “Gebrauchtsoftware”: “Da bezahl ich lieber ein paar Euro mehr als bei eBay, kann aber ruhig schlafen.”
Gebraucht statt neu ist billiger: Was beim Kauf von Autos Gang und Gäbe ist, funktioniert auch bei Software. Zwar klebte auf Microsofts neuem Betriebssystem Windows Vista zunächst der Hinweis, die Software dürfe nicht weiterverkauft werden - doch das wäre ein Verstoß gegen gängiges deutsches Recht: Bereits vor fast sieben Jahren erklärte der Bundesgerichtshof den Weiterverkauf von Software-Lizenzrechten grundsätzlich für zulässig, auch die Zwangskopplung von OEM-Software und PC ist nicht gestattet. Nach dem “Erschöpfungsgrundsatz” des Urheberrechtes endet das Verbreitungsrecht eines Herstellers, nachdem er das Produkt erstmalig verkauft hat. Eine Weiterveräußerung kann er demnach nicht ohne weiteres verbieten. Deshalb ruderte auch Microsoft schnell zurück. Die Aufschriften seien ein Irrtum, so der Softwareriese verschämt: “Microsoft Deutschland bedauert das Versehen außerordentlich.” Die Produkte könnten natürlich weiterverkauft werden. Wer Wert auf korrekte Beschriftung legt, kann sein Vista bei Microsoft umtauschen.
Augen auf beim Softwarekauf
Doch wie beim Gebrauchthandel mit Autos gilt auch bei Software: Genau hinschauen, denn “Rostflecken” werden von windigen Verkäufern gern übertüncht. Vor allem im Internet stoßen unbedarfte Käufer schnell auf dubiose Anbieter. In der “Software-Abteilung” von eBay tummeln sich neben ganz seriösen Händlern und ehrlichen Privatverkäufern etliche Scharlatane. Ein ganz alter Hut ist der “Verpackungstrick”: In der Produktbeschreibung finden sich verklausulierte Hinweise, der Verkäufer liefere lediglich die “OVP” (Originalverpackung) - und in der Post liegt dann auch nur eine leere Hülle. Ein weiterer Klassiker sind als lauffähige Original-XP-Versionen getarnte Angebote von Windows XP SP1 oder SP2 Updates, hinter denen sich dann kostenlose CDs verbergen, wie sie zum Beispiel Zeitschriften beiliegen. Vorsicht ist auch geboten, wenn ein Angebot “zu gut” aussieht, um wahr zu sein: Betrüger versuchen nach wie vor, Raubkopien über Online-Auktionen oder Webshops loszuschlagen. Die Zeit der handbeschrifteten “goldenen CDs” und “Compilations” genannten selbst gebrannten Software-Mixe ist jedoch vorbei. Inzwischen fällt es selbst Herstellern manchmal schwer, die professionell gehandelten Raubkopien vom Original zu unterscheiden.
“Gewerbliche Raubkopierer verfügen oft über großes rechtliches Fachwissen, das sie gezielt einsetzen, um ihre Kunden zu täuschen”, warnt Oliver Wolff-Rojczyk, Rechtsanwalt der Business Software Alliance (BSA). Diesen werde vorgegaukelt, dass sie ein legales Hintertürchen zu einer verbilligten Vollversion benutzen: “Häufig erwerben die Kunden aber nichts anderes als eine Raubkopie oder wertloses Papier.” So flogen kürzlich Online-Händler auf, die industriell gepresste “Eins-zu-Eins”-Kopien anboten, Raubkopien älterer Softwarevarianten mit echten Upgrade-Versionen koppelten - beispielsweise gefälschte Kopien des Programms “Adobe Photoshop 6.0 OEM” zusammen mit authentischen “Adobe Creative Suite CS2″ Upgrades - oder Software in Einzelteile “zerlegt” verkauften. “Obwohl dies von der Rechtsprechung seit Jahren untersagt wird, gibt es immer noch Händler, die Originalprodukte auseinander nehmen und die Datenträger, Handbücher, Lizenzverträge, Echtheitszertifikate, manchmal sogar die bloßen Umverpackungen einzeln als Lizenz verkaufen”, berichtet Georg Herrnleben, Direktor Zentral- und Osteuropa der BSA, “Häufig werden fehlende Bestandteile durch Fälschungen ersetzt. So werden aus einem Original bis zu fünf manipulierte Produkte.” Im vergangenen Jahr stoppte der Branchenverband Onlineauktionen von über 20.000 Softwareprodukten im Wert von 17 Millionen US-Dollar. Ein Online-Trickser mit ganz fieser Masche ging der BSA Anfang 2007 bei Testkäufen ins Netz: Er bot ein “Vollversions-Bundle” an, legte den echten Upgrades aber gar keinen Datenträger mit der Vorversion bei, sondern lediglich eine gefälschte Registrierkarte mit der Seriennummer einer Vorversion. Damit konnten seine Kunden das Upgrade zwar ohne Vollversion installieren, hatten aber eine Raubkopie auf dem Rechner. Denn der Kauf einer Registrierkarte allein berechtigt nicht zur Nutzung eines Computerprogramms, vor allem, wenn das Programm selbst gar nicht mitgeliefert wird. Eine Registrierkarte “stellt damit auch keine upgradefähige Vorgängerlizenz dar”, betont die BSA und gibt im Internet “Einkaufstipps”.
Unwissen gilt nicht
“Auch wer unabsichtlich eine Raubkopie erwirbt, ist nicht aus dem Schneider, wenn er die Software einfach vernichtet: Kauft ein Privatmann eine Raubkopie, muss er im Allgemeinen dem Hersteller gegenüber Schadenersatz leisten. Er muss die Software nachlizenzieren und zahlt damit doppelt. Gegebenenfalls zahlt er auch noch Anwaltsgebühren”, mahnt Rechtsanwalt Christian Czirnich , “Doch damit ist die Sache dann meist erledigt, ein Strafverfahren gegen einen solchen Käufer wird in der Regel wegen Geringfügigkeit nicht weiterverfolgt.” Wer allerdings - auch unbewusst - eine Raubkopie weiterverkauft, wird doppelt bestraft: “Er muss die Software nachlizenzieren. Ein Strafverfahren wird eröffnet, bei ‚kleinen Fischen’ aber häufig gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Verlassen kann man sich darauf aber nicht. Der Schadenersatz kann bis zum Doppelten des normalen Kaufpreises betragen. Außerdem muss er dem Käufer den Kaufpreis erstatten oder ein Originalprodukt liefern”, so der Jurist.
Trotzdem, bei etwas Vorsicht kann jeder im Internet echte Software-Schnäppchen machen - sogar bei amazon.de ist die eine oder andere Software billiger zu haben. Besser jedoch lässt sich bei “Spezialisten” wie der Future-X Software GmbH aus Gladbeck einkaufen. Auf seinen Web-Seiten wirbt der Softwarehändler damit, auch “Microsoft-geprüft” zu sein: Im Rahmen seines Mystery-Shopping-Programmes habe der Konzern auch das Angebot von Future-X verdeckt auf Legalität getestet. “… wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihr Angebot keinen Grund zur Beanstandung lieferte”, schrieb Microsoft Deutschland an den Händler. Hard- und Softwarehändler Alternate führt SB-Versionen diverser Microsoft-Produkte, die zum Teil deutlich unter den Preisen der Vollversionen liegen: So kostet Microsoft Windows Vista Home Basic 32-Bit als SB-Version 84 Euro, die Vollversion dagegen 229 Euro. Bei Microsoft Windows Vista Business 32-Bit kostet die SB-Version 139 Euro, für die Vollversion sind dagegen 369 Euro zu berappen. Zudem zeigt der Shop die Preisentwicklung der Produkte über die letzten Monate an. Noch ein paar Euro mehr sparen lassen sich auch mit Hilfe von Preisvergleichsdiensten wie Guenstiger.de, Schottenland.de, Idealo.de, getprice.de oder eVendi.de. Für Windows Vista Home Basic SB-Version starten die Preise dort zum Beispiel bei rund 72 Euro. Aber auch da können sich Schwarze Schafe verstecken.
Schüler und Studenten kaufen billiger
Ein Lichtblick für den Geldbeutel von Familien sind spezielle Schüler- und Studentenversionen: Die meisten Hersteller verkaufen an Schüler oder Studenten - aber auch an Lehrer - ihre Profi-Software zwischen 20 und 70 Prozent billiger. Vor dem Kauf dieser Schnäppchen müssen beispielsweise eine Schulbestätigung oder ein Schüler- oder Studentenausweis vorgelegt werden. Informationen über die speziellen akademischen Editionen und Sonderkonditionen im Bildungsbereich geben zum Beispiel Microsoft und Apple. Eltern dürfen die Software auf dem Familienrechner installieren und mitbenutzen - allerdings nicht für kommerzielle oder berufliche Zwecke. Schulsoftware kann zum Beispiel auf dem nach eigenen Angaben größte deutschsprachigen Marktplatz für Bildungssoftware www.cotec.de erworben werden. Mehr als 110 Hersteller verkaufen über www.educheck.de, und unter www.schulnachweis.de hinterlegen Schüler ihren Ausweis und können bei den angeschlossenen Händlern preisgünstigere Schülerversionen bestellen.
Doch Vorsicht: Manche “Geschäftsmänner” versuchen, solche akademischen Spezialpakete als so genannte “Privatversionen” loszuschlagen und verlangen auch keine Nachweise. In solchen dubiosen Angeboten wird dann meist betont, dass die Software “nur für den privaten Einsatz” gedacht ist und nicht kommerziell genutzt werden darf. Finger weg von solchen Offerten! Wer nicht zur speziellen Zielgruppe der “Academic Edition”(AE)-Software gehört, sollte diese auch nicht einkaufen.
Alt gegen neu
Auf den Handel mit gebrauchter Software hat sich die Münchner U-S-C GmbH spezialisiert. Das Unternehmen ist zertifizierter Microsoft-Partner und garantiert seinen Kunden: “Wer bei uns kauft, bekommt 100 Prozent legale Software”, versichert U-S-C-Geschäftsführer Peter Reiner, “deshalb hatten wir auch noch nie Stress mit Microsoft.”
Denn nur ein vollständiges Produkt ist nach dem Willen von Microsoft ein “gutes” Produkt. Und vollständig heißt: Nicht nur der Datenträger, sondern zum Beispiel auch Handbuch und Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity - COA) gehören beim ordnungsgemäßen Weiterverkauf dazu. Das bedeutet: Der Verkäufer muss alle Bestandteile eines Produktes mitliefern - und natürlich die Software von seinem eigenen Rechner löschen.
Trotzdem gibt es erlaubte Kniffe, um Geld zu sparen: “Für unsere Kunden erspechten wir Nuancen im Lizenzrecht, die manchem Hersteller vielleicht nicht passen, die aber trotzdem ganz legal sind”, freut sich Peter Reiner, “So gibt es bestimmte Upgrade-Lizenzen von Windows XP oder Vista, die wesentlich günstiger sind als Volllizenzen. Der Kunde kauft sich zum Beispiel ein altes Windows NT für 15 bis 20 Euro als Basislizenz sowie das Vista- oder XP-Upgrade für 70 Euro. Damit hat er für 90 statt für 120 Euro eine Volllizenz.” Die Münchner bieten auch Tauschaktionen an, nehmen ältere Office-Versionen beim Kauf einer neuen Office-Software “in Zahlung” - Ersparnis: bis zu 50 Prozent.
Zoff mit dem Riesen
Während es völlig normal ist, dass Unternehmen ihren Fuhrpark modernisieren und die alten Gefährte abstoßen, ist der unkontrollierte Weiterverkauf von preiswerten Großpaketen Softwareherstellern ein Dorn im Auge. Denn große Unternehmen kaufen meist keine Einzellizenzen für jeden Arbeitsplatz, sondern das Nutzungsrecht der betreffenden Software in der benötigten Stückzahl und mit Mengenrabatt. Verkleinert sich ein Unternehmen oder rüstet auf neue Software um, werden die Lizenzen komplett oder teilweise überflüssig. Doch der Weiterverkauf solcher überschüssiger Volumenlizenzen ist in der Regel vertraglich untersagt - oder die Firma muss ihn vom Hersteller genehmigen lassen.
Die Münchner HHS usedSoft GmbH will solche Knebelung nicht gelten lassen und liefert sich die ein erbittertes Gefecht mit Microsoft um den Second-Hand-Verkauf von Volumenlizenzen (Foto: Mit harten Bandagen: usedSoft-Mitarbeiter verteilen am 5. März 2007 vor einer Microsoft-Pressekonferenz Flugblätter und kämpft für Gebrauchtsoftware-Handel. Quelle: usedSoft). Das Unternehmen kauft solche auf, veräußert sie auch aufgesplittet günstig weiter - und bewegt sich damit auf unsicherem Terrain. Denn bisher fehlt eine höchstrichterliche Entscheidung, ob dies tatsächlich zulässig ist. Microsoft startete im März sogar eine Kampagne, die vor “gebrauchten Softwarelizenzen” warnt. Süffisant die Antwort von usedSoft: “Wenn der Wind des Wandels weht, bauen einige Mauern und andere Windmühlen”, zitiert das Unternehmen auf seinen Webseiten ein chinesisches Sprichwort und usedSoft-Geschäftsführer Peter Schneider gibt sich kämpferisch: “Die neuerliche Microsoft-Kampagne gegen den Handel mit ‚Gebraucht’-Software ist nur ein weiterer unseriöser Versuch des Gewohnheitsmonopolisten, einen jungen und seriösen Markt wider alle Tatsachen zu kriminalisieren. Ziel ist die Sicherung der eigenen Monopolstellung. Microsoft weiß ganz genau, dass der Software-Gebrauchthandel rechtmäßig ist - einschließlich des Handels mit Teilen von Volumenlizenzen.”
Doch ganz so einfach ist die Sache nicht: “Im Moment scheint das Vorgehen der Softwarehersteller aber rechtlich gedeckt”, so Rechtsanwalt Czirnich. Grund: Die Volumenlizenzen werden nicht in Form einzelner CDs verkauft, sondern entweder erhalten die Käufer das Produkt komplett digital oder sie erhalten lediglich einen Datenträger, den sie dann entsprechend ihrer Lizenz kopieren dürfen. “Das bedeutet: sie erhalten lediglich ein Nutzungsrecht”, folgert der Jurist. Wer sich als Kunde also auf den Kauf solcher “gebrauchten” Volumenlizenzen - oder von Teilen davon - einlässt, könnte Probleme bekommen: “Entscheidet der Bundesgerichtshof, dass der Weiterverkauf von Volumenlizenzen unzulässig ist, haben die Kunden zwar Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer - das hilft allerdings nicht, wenn der Verkäufer insolvent sein sollte. Gegenüber dem Softwarehersteller kann der Kunde sich nicht darauf berufen, die Software in gutem Glauben erworben zu haben. Er muss für seine Nutzungszeit nachlizenzieren - zahlt also noch einmal.”
Cathrin Günzel
Weitere Informationen:
Was hinter Begriffen wie OEM, SB-Version oder Recovery-CD steckt, erklärt der kleine Kasten von Cathrin Günzel: http://mediaoffice.net/2007/04/21/oem-recovery-sb-was-ist-das-eigentlich/
Interview von Cathrin Günzel mit dem Münchner Rechtsanwalt Christian Czirnich zum Thema Kauf von gebrauchter Software.

