GEZ: Jetzt müssen alle zahlen - oder vor Gericht ziehen: Für die neue Rundfunkgebühr für Computer müssen vor allem Freiberufler, Selbständige und Gewerbetreibende bluten. (Von Cathrin Günzel, erschienen in PC Magazin 1/2007)
Alexander B. versteht die Welt nicht mehr. Der Kölner Informatiker verzichtet seit Jahren freiwillig auf Fernsehen und Radio. “Die Gebühren-”Fahnder” der GEZ klingelten stets vergebens”, berichtet der 35-Jährige. Bei B. war keine Kohle zu holen. Doch am 19. Oktober erklärten die Ministerpräsidenten der Bundesländer kurzerhand seinen und alle anderen Computer in Deutschland zum “neuartigen” Empfangsgerät für Rundfunkprogramme: “Ab 1. Januar 2007 soll ich für den Rechner 5,52 Euro pro Monat berappen! Dabei habe ich ihn für Arbeit und Weiterbildung angeschafft und nicht zum Radio- oder Fernsehempfang”, empört sich Alexander B., “Bei mir wird abgezockt, obwohl ich kein spezielles Rundfunkempfangsteil besitze. Doch das zählt nicht.” Konsequenz für den Rheinländer: “Ich verkaufe den PC bei eBay und arbeite ab Januar im Internetcafe.”
Auch für onlinefähige Mobiltelefone will die “Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten”, wie die GEZ mit vollem Namen heißt, ab Januar zusätzliches Geld sehen. Vor allem Selbständige und Freiberufler werden zur Kasse gebeten. Zumindest, wenn sie bisher noch keinen “Dienstfernseher” oder kein “Dienstradio” - zum Beispiel ihre Autoradio im beruflich genutzten Fahrzeug - bei der GEZ angemeldet haben. Dann ist die Gebühr für den PC im Arbeitszimmer ab Januar ebenso fällig wie für den Buchhaltungs-Rechner im Büro oder den Abrechnungs-Computer in der Arztpraxis. Allerdings: Pro Betriebsstätte fällt die PC-Gebühr nur einmal an - unabhängig von der Zahl der vorhandenen Geräte. Teuer wird es deshalb vor allem bei Firmen mit vielen Filialen oder Satellitenbüros: Jeder einzelne Standort kostet dann extra - wenn dort Computer stehen und nicht bereits GEZ-Gebühren für Radios, Autoradios oder Fernseher entrichtet werden. Auch Städte und Kommunen müssen mit Mehrbelastung rechnen - vor allem, weil viele Verwaltungen zahlreiche Außenstellen, Beratungs- oder Bürgerbüros betreiben.
Sprudelnde neue Geldquelle?
Die neue Geldquelle für ARD und ZDF, für die die GEZ 2005 übrigens 7,123 Milliarden Euro eintrieb, entdeckten Juristen schon vor Jahren. Bereits bei der Änderung des Rundfunkstaatsvertrages 2005 war von der grundsätzlichen “Rundfunkeignung” der Internet-PCs die Rede. Bis Ende 2006 galt jedoch eine “Schonzeit”. In Privathaushalten trifft die neue Gebühr vor allem Rundfunkverächter wie Alexander B.: Wer seinen Obolus für Radio oder Fernseher bereits brav entrichtet, für den gelten Computer oder UMTS-Handy als nicht extra gebührenpflichtiges “Zweitgerät”. Auch angestellte oder verbeamtete Lehrer, die am Privat-Computer ihren Unterricht vorbereiten, zahlen nicht extra - und auch nicht ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder. Immer vorausgesetzt, sie sind mindestens mit einem Radio bei der GEZ angemeldet. Selbständige Lehrkräfte dagegen sind genauso betroffen wie Freiberufler. Aufpassen sollten zudem alle, die unverheiratet zusammenleben: Zahlt einer der Partner die Rundfunkgebühren, ist beim anderen in der Regel nichts extra zu holen, wenn er keine eigenen Geräte in der Wohnung stehen hat. Nutzt er jedoch in der Wohnung einen eigenen PC, würde dieser in Zukunft extra gebührenpflichtig (Also Fragen von GEZ-Gebühren”fahndern” entsprechend beantworten). Auch selbst verdienende Mitbewohner wie Kinder oder Großeltern müssen dann unter Umständen für ihre eigenen Computer zahlen. Übrigens sind auch aktuelle Spielkonsolen wie Xbox oder Playstation onlinefähig und damit deren Besitzer potenzielle “GEZ-Opfer”.
Ob mit dem PC tatsächlich über das Internet Radio gehört wird, ist übrigens völlig egal: “Es kommt dabei nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Programme tatsächlich empfangen werden oder ob das Gerät überhaupt genutzt wird”, heißt es auf den Webseiten der GEZ, “Für die Gebührenpflicht genügt es, wenn das Gerät z.B. durch einfache Handgriffe in Betrieb genommen werden kann.”
Gebühr auch ohne Telefonanschluss
Selbst ein herkömmlicher Telefonanschluss oder DSL-Zugang ist nach Interpretation der GEZ nicht nötig - schließlich ließe sich der PC mittels Handy flott zum Radio umfunktionieren. Auch greiser Prozessor und schwachbrüstige Ausstattung des Computers, fehlende Soundkarte, fehlende Lautsprecher oder Uralt-Modem schützen demnach vor Gebühren nicht. Im Prinzip bedeutet das: Jeder Rechner ist irgendwie internetfähig. “Die GEZ möchte, dass jeder multimediafähige Computer betroffen ist - was nur den Umsätzen der GEZ dienlich ist”, beobachtet der Solinger Rechtsanwalt Christoph Strieder, “Ich halte das Verfahren, wie es sich zurzeit darstellt, für verfassungsrechtlich nicht zulässig.” Der Jurist rät, Gebührenbescheide der GEZ nicht klaglos hinzunehmen: “Ich bin ja selbst davon betroffen. Ich bin auf EDV angewiesen. Ich diktiere meine Schriftsätze in den Computer, habe die PCs in meinem Büro nicht angeschafft, um damit Radio zu hören oder Fernsehen zu schauen. Und mir muss gegenüber der GEZ erlaubt sein, das auch nachzuweisen. Ich werde mich wehren!” Eines ist also schon sicher: Die Gebühr auf “neuartige Rundfunkempfangsgeräte” wird die Gerichte beschäftigen.


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