Blogs über den Boss tabu
Cathrin schrieb am Donnerstag, 30. November 2006, 18:46
Arglosigkeit im Internet kann Folgen haben: Angestellte können sich mit unbedachten Äußerungen in Weblogs oder Foren ins Aus katapultieren. Artikel von Cathrin Günzel, erschienen am 22. November 2006 bei FOCUS Online.
Einen Guide zum sicheren Bloggen “How to Blog Safely (About Work or Anything Else)” veröffentlicht die Electronic Frontier Foundation.
Im Weblog “Schwarzbuch Lidl” schlagen die Wellen hoch: Unter Decknamen wie Asterix, Traffic oder pixi beklagen sich Beschäftigte der Handelskette über “Arbeitszeit von 70 bis 90 Stunden” und “Druck, Druck, Druck” auf Kollegen. Seit Dezember 2004 zählt die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi fast 260.000 Zugriffe auf ihr Protesttagebuch.
Vorsicht, “Feind” liest mit: “Wir vermuten, dass man bei Lidl mitliest”, glaubt Verdi-Internetredakteur Bernd Steinmann, “Wir empfehlen den Leuten, anonym zu schreiben.” “Verantwortungslos” findet dagegen der Solinger Rechtsanwalt Christoph Strieder das Kampfblog der Gewerkschaft: “Wer dort als Mitarbeiter von Lidl oder anderer Discounter schreibt, kann dafür eine Abmahnung oder die Kündigung kassieren. So mancher scheinbar anonyme Schreiber ist durch die beschriebenen Details schneller identifiziert, als er glaubt”, warnt der Arbeitsrechtler, “Viele machen sich keine Vorstellung davon, welche Konsequenzen ihre Behauptung in solch einem Forum haben kann. Da ist oft eine unglaubliche Naivität im Spiel.”
Privates im Web auszubreiten ist in Mode gekommen: Rund 15 Millionen Weblogs zählt die Spezial-Suchmaschine Technorati, mehr als 80.000 neue Webtagebücher kommen täglich dazu. Offenherzig breiten viele Schreiber Vertrauliches aus, klatschen und tratschen auch über Arbeitsplatz und Kollegen. “Weblogs bieten sich mit ihrer plakativen, unterhaltsamen Art geradezu als Pranger an und werden auch rege genutzt”, beobachtet Jurist Strieder. Dabei können sich Klatschmäuler auf gefährliches Pflaster begeben: “Jeder hat zwar das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Drohungen, Beleidigungen oder falsche Behauptungen über Geschäfte anderer sind davon grundsätzlich nicht gedeckt”, mahnt Christoph Strieder, “Auch für sexuelle Belästigung in Weblogs oder Foren, also chauvinistische oder anzügliche Bemerkungen über identifizierbare Personen im Unternehmen, kann ein Angestellter eine fristlose Kündigung erhalten.”
Blauäugig: Viele der Hobby-Autoren kümmern sich nicht darum, ihre Identität zu verschleiern. Die Mehrheit schreibt sogar unter eigenem Namen, fand die US-Studie “Blog Survey: Expectations of Privacy and Accountability” heraus. Für allzu freizügige Darstellungen ihres Joballtags kassierten etliche Beschäftigte in den USA bereits die Kündigung. Zu den ersten gehörte Webdesignerin Heather B. Armstrong, weil sie im Weblog ihrer Homepage dooce.com über Kollegen schrieb. Seitdem gibt es in den USA den Begriff “dooced” für jemanden, der den Job wegen einer Web-Site oder eines Weblogs verliert. Zu kurzzeitigem Medienruhm brachte es die Flugbegleiterin Ellen Simonetti, nachdem die US-Fluggesellschaft Delta Airlines sie aus dem Job feuerte. Grund: Auf Fotos in ihrem Web-Tagebuch posierte die selbsternannte “Queen Of Sky” in der Uniform ihres Arbeitgebers an Bord eines Flugzeugs. Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation veröffentlichte inzwischen sogar einen Ratgeber für anonymes Bloggen. Darin wird empfohlen, Decknamen zu nutzen, auf Fotos, auf Details wie Produkte und Sitz ihres Arbeitgebers sowie Zahl der Angestellten zu verzichten. Und: Nicht am Arbeitsplatz zu schreiben.
Auch in Deutschland sollte sich kein Klatschmaul in Sicherheit wiegen: “Weblogs gibt es noch nicht so lange, deshalb landeten noch keine größeren Streifälle vor den Arbeitsgerichten”, meint Anwalt Strieder. “Vielen Arbeitgebern ist die Problematik noch nicht bewusst. Die sitzen abends nicht zu Hause und lesen Weblogs. Das wird sich in Zukunft ändern. Dann werden solche Veröffentlichungen härtere Konsequenzen nach sich ziehen”, behauptet der Jurist. Decknamen schützen nicht unbedingt: Bei strafrechtlich bedeutsamen Inhalten kann der Arbeitgeber Anzeige erstatten. Und wenn der Staatsanwalt ermittelt, müssen Internet-Anbieter Personendaten herausgeben.
Gefährlich sind aber auch die weniger offensichtlichen Folgen: Wer die Karriereleiter erklimmen will, sollte sich genau überlegen, was er öffentlich unter seinem Namen preisgibt. Denn um “Plaudertaschen” auszufiltern, durchleuchten Unternehmen immer häufiger die Online-Gewohnheiten potenzieller Angestellter: Tratscht ein Job-Kandidat in Weblogs oder Internet-Foren über bisherige Arbeitgeber, zieht über Kollegen und Vorgesetzte her? Auf dem Schreibtisch von Privatdetektiv Peter Krohn landen deshalb öfter Aufträge für den Check von Stellenbewerbern, vor allem von IT-Firmen. “Die Personalleiter wollen wissen, ob ein Jobkandidat seinen ehemaligen Arbeitgeber im Internet verleumdet oder gar Interna ausplaudert”, weiß der Chef der Firma Secu-Ma aus Uetersen. Besonders misstrauisch sind die Firmen bei Anwärtern auf Führungs- oder Vertrauenspositionen.
Inzwischen wird in Deutschland auch der Ruf nach Unternehmensrichtlinien für Mitarbeiter-Weblogs lauter: “Die meisten Firmen haben keine Strategie, wie sie mit Weblogs von Mitarbeitern umgehen”, stellt Stefan Wiskemann, Geschäftsführer von 21Publish Web Services fest, “Sie sollten Regeln aufstellen, was ihre Mitarbeiter dürfen und was nicht.”

