Charta: ‘Namhafte Unterzeichner gewonnen - gegen Kryptogesetze’
jac schrieb am Montag, 3. März 1997, 17:58
Namhafte Unterzeichner gewonnen
Recht auf Privatsphäre: Gegen das Bonner Kryptogesetz
Die Charta der Informations- und Kommunikationsfreiheit („Wartburg Charta“) hat bisher zahlreiche namhafte Unterzeichner gewonnen, unter anderem den ehemaligen Direktor von Peacenet und APC-Mitgründer Professor Howard Frederick sowie Geert Lovink, der zu den Vätern der „De Digitale Stad Amsterdam“ gehört, und den Solinger Kommunikationsforscher Professor Jörg Becker.
„Right of Privacy“ - Kein deutsches Kryptogesetz!
An erster Stelle der Ergänzungen zur Charta steht das „Recht auf eine Privatsphäre“. Diese Forderung richtet sich deutlich gegen das geplante Verschlüsselungsverbot der deutschen Regierung: Nach deren „Kryptogesetz“-Entwurf soll die Verschlüsselung privater Nachrichten verboten werden - es sei denn, staatliche Stellen bekommen Zugang zum geheimen Teil des Schlüssels, der dann bei Bedarf von Ermittlungsbehörden, aber auch von Geheimdiensten und Polizei genutzt werden kann. Damit soll es dem Staatsapparat möglich sein, gegen krimininelle Organisationen, die ihre elektronischen Botschaften verschlüsselt versenden, vorzugehen - so die Argumente der Befürworter eines Kryptogesetzes.
Dem widersprechen jedoch alle bisher vorliegenden Expertengutachten, die davon ausgehen, daß Kriminelle dann neue Methoden wie „Steganographie“ einsetzen werden (geheimes Verschlüsseln von Nachrichten in Grafiken oder Musikstücken, ohne daß feststellbar ist, daß überhaupt verschlüsselt wurde). Betroffen wäre von einem Kryptogesetz letztendlich ausschließlich der unschuldige Bürger, der seine private Post auf traditionellem Wege verschlüsselt, zum Beispiel mit Public-Key-Verfahren und Programmen wie „Pretty Good Privacy“ (PGP).
Gegen das Bonner Kryptogesetz richten sich namhafte Experten, Unternehmer und Politiker, die den Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Privatsphäre nicht mehr gewährleistet sehen. Die Charta bietet ein Instrument von vielen, um Widerstand zu bekunden. In einem ihrer Amendments (1) wird das Recht auf eine Privatsphäre gefordert - das Recht, private Nachrichten ohne Eingriffe des Staatsapparates zu schützen. Die „Amendments“ sind Ergänzungen zur Charta nach dem Vorbild der US-Verfassung. Durch diese Möglichkeit der Ergänzungen kann die Charta um neue Forderungen erweitert werden.

